Wir sind für Sie da

Was ist persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz bedeutet Hilfe bei der Pflege, im Haushalt und bei der Freizeitgestaltung. Diese Hilfe wird durch ein engagiertes Team gewährleistet. Die Selbstbestimmung und Mitwirkung der Assistenznehmer hat einen hohen Stellenwert. Daher orientiert sich die inhaltliche und zeitliche Gestaltung an den Bedürfnissen unserer Kunden. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Menschen mit Behinderung durch fundierte, ganzheitliche, individuelle und fantasievolle Assistenz und Pflege eine möglichst hohe Lebensqualität mit Selbstbestimmung zu gewährleisten. Bei Inanspruchnahme des sogenannten „Persönlichen Budgets“ können wir die Funktionen des Arbeitgebers übernehmen.

Die Mitarbeiter/innen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei uns Assistenzgeber genannt. Es sind sowohl examinierte Fachkräfte als auch Pflegehilfskräfte und Studenten. Die kompetenten und freundlichen Assistenzgeber bilden zusammen mit dem Kunden ein gut funktionierendes Team. Dieses Ziel wird gemeinsam erreicht, wie die folgende Aussage einer Kundin bestätigt: „Mit meinen beiden Assistentinnen verstehe ich mich ausgezeichnet und ich weiß, sie kommen gerne zu mir.“

Assistenznehmer
Kundinnen und Kunden werden bei uns Assistenznehmer genannt. Es handelt sich um Frauen und Männer aller Altersstufen. Allen gemeinsam ist der Wunsch, ein selbstbestimmtes Leben in einer ihnen vertrauten häuslichen Umgebung zu führen. Die Assistenzgeber werden zusammen mit dem Assistenznehmer ausgewählt. Das Kennenlernen findet so bereits vor dem ersten Arbeitseinsatz statt.

Dürfen wir Ihnen helfen?
Dann sollten wir uns in einem persönlichen Gespräch kennen lernen. So können wir gemeinsam die Möglichkeiten für eine für Sie geeignete und sinnvolle Assistenz besprechen. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen im Zusammenhang mit Hilfsmitteln sowie Kostenklärungen und -übernahmen. Wir übernehmen auch die von den Pflegekassen viertel- oder halbjährlich geforderten Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Weiterhin bieten wir unseren Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI an. Vertrauen und gegenseitiger Respekt sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit!